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Steuern in Deutschland auf Kryptowährungen


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Die Besteuerung von Kryptowährungen 2023

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Viele Besitzer von Coins und Token fragen sich, wie Kryptowährungen versteuert werden müssen.

Spätestens beim Tausch gegen einen anderen Coin oder Verkauf gegen Euro wird Gewinn realisiert und damit können Steuern fällig werden.

Doch es kommt auf die Höhe des Gewinns an und wie lange der Coin gehalten wurde. Der Markt ist dynamisch, was die Kurse angeht, aber ebenso komplex, wenn es um Steuern auf Kryptowährungen geht.

Das neueste Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen zur Besteuerung von Kryptowährungen enthält aktuelle Regelungen in einer Verwaltungsanweisung, die für die Steuererklärung von Krypto-Gewinnen wichtig sind.

Wir klären in unserem Artikel zu Steuern auf Kryptowährungen genauestens auf und geben eine Übersicht der wichtigsten Definitionen und Änderungen. So gelingt die Steuererklärung für Kryptowährungen transparent und sicher.

Diese ist immer dann fällig, wenn steuerpflichtige Gewinne aus Transaktionen mit Kryptowährungen erzielt werden. Allerdings können unter bestimmten Umständen auch Verluste geltend gemacht werden, um sie mit den Gewinnen zu verrechnen.

Krypto-Gewinne unterliegen Einkommensteuerrecht

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Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums ist zunächst mal eine Anerkennung des Krypto-Marktes und beinhaltet zahlreiche Änderungswünsche von Experten, die in einem Round Table in Berlin diskutiert wurden.

Mit der Klarstellung, dass Kryptowährungen ein Wirtschaftsgut sind, ist klar, dass die Einnahmen unter das Einkommensteuerrecht fallen. Wer Coins besitzt, Gewinne damit macht oder unter eine der anderen Kategorien fällt, muss diese in seiner Steuererklärung angeben.

Sind Kryptowährungen ein Wirtschaftsgut?

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Ja, das Bundesfinanzministerium gibt an, dass Kryptowährungen die Eigenschaft eines Wirtschaftsgutes haben und damit dem deutschen Einkommensteuerrecht unterliegen. Allerdings laufen derzeit mehrere Verfahren, in denen Juristen klären wollen, ob Bitcoin & Co. tatsächlich als Wirtschaftsgüter zu deklarieren sind.

Bei Wirtschaftsgütern handelt es sich der Definition nach um Gegenstände, die benötigt werden, um einem wirtschaftlichen Zweck nachzugehen. Bisher argumentierten die Gerichte aber dahin gehend, dass ein Wirtschaftsgut bei Kryptowährungen vorliege, weil der Erwerber mit dem Kauf einen Vorteil in Form eines finanziellen Wertes sieht. Der Erhalt eines vermögenswerten Vorteils ist folglich ein Teil der Kriterien für ein Wirtschaftsgut.

Außerdem wurde in zahlreichen Gerichtsverfahren darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber nicht verpflichtet ist, auf jede technische Neuerung sofort regulatorisch Einfluss zu nehmen. Das bedeutet, der Steuerpflichtige kann sich daher nicht auf etwaige fehlende Vorgaben und Regularien in der gesamten Krypto-Branche berufen, wenn es um seine Krypto-Steuern geht.

Sind Kryptowährungen anerkanntes Zahlungsmittel?

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Bitcoin und Co. sind in Deutschland im Gegensatz zu Fiatwährungen kein gesetzlich anerkanntes Zahlungsmittel.

Somit existiert auch keine gesetzliche Verpflichtung zur Akzeptanz dieser digitalen Währungen im Zahlungsverkehr.

Folglich ist die Akzeptanz von Kryptowährungen im Zahlungsverkehr auch ein Entgegenkommen des Verkäufers und stellt dadurch rechtlich einen Tausch dar.

Auch das Fehlen eines Emittenten trägt dazu bei, dass sich Kryptowährungen nicht als E-Geld klassifizieren lassen.

Allerdings hat der Europäische Gerichtshof im Jahr 2015 entschieden, dass Bitcoin-Umsätze unter die Steuerbefreiung für Devisen nach dem EU-Recht fallen.

Jedoch bedeutet dieses Urteil nicht, dass Kryptowährungen in der Steuererklärung wie eine Fiatwährung behandelt werden können.

Vielmehr müssen also Bitcoin und Co. aus steuerlicher Sicht wie ein gewöhnliches immaterielles Wirtschaftsgut behandelt werden.

Zusätzlich hängen die konkreten steuerlichen Folgen von Handelsgeschäften aber davon ab, ob diese privat oder innerhalb von unternehmerischen Strukturen abgewickelt werden.

Welche Steuern beim Handel von Kryptowährungen?

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Die Besteuerung von Bitcoin, Ethereum und anderen Kryptowährungen stellt für viele Privatanleger eine Herausforderung dar.

Oftmals herrscht in diesen Fällen Unklarheit über die anfallende Steuerhöhe. Ein praktisches Tool für die Berechnung ist jedoch die Bitcoin Steuer Software.

Grundsätzlich sind nur Veräußerungsgewinne steuerpflichtig. Ein solcher Veräußerungsgewinn entsteht etwa beim Verkauf eines Coins oder eines Tokens.

Ein oftmals unbeachteter Veräußerungstatbestand ist aber der Einsatz einer Kryptowährung als Zahlungsmittel.

Das bedeutet, dass der Kauf von Gütern oder Dienstleistungen mithilfe von Bitcoin ein steuerpflichtiges Ereignis darstellt.

Das gilt folglich auch für den Tausch von Kryptowährungen. In unserer einfachen Anleitung erfährst du, wie du Bitcoin kaufen kannst.

Bei jeder dieser Transaktionen liegt ein privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG vor, sofern die Kryptowährung im Voraus angeschafft wurden.

Dementsprechend stellt folglich die Anschaffung einen relevanten Faktor bei der Krypto-Steuer dar.

Kurzfristige Veräußerungsgewinne unterliegen der persönlichen Einkommensteuer. Die Höhe richtet sich aber nach deinem Steuersatz, der in Deutschland bis zu 45 % betragen kann.

Wie berechnet sich die Höhe der Steuern für Kryptowährungen?

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Wichtig bei der Berechnung des zu versteuernden Gewinns aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind der damalige Anschaffungspreis sowie der aktuelle Veräußerungspreis. Dementsprechend gilt:

Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn = Verkaufspreis – Einkaufspreis

Im Folgenden richtet sich die Steuerhöhe nach dem persönlichen Einkommensteuersatz. Bei der Einzelveranlagung beläuft sich der Grenzsteuersatz ab einem Einkommen von 57.052 EUR auf 42 Prozent. Bei einer Zusammenveranlagung von Ehepaaren liegt diese Grenze aber bei 114.104 EUR.

Liegen die Einkünfte bei über 270.501 EUR pro Jahr, so beträgt die Steuerlast sogar 45 Prozent. Der niedrigste Grenzsteuersatz fällt ab einem steuerpflichtigen Einkommen von 9.408 EUR an und liegt bei 14 Prozent. Für Verheiratete gilt der doppelte Grundfreibetrag in Höhe von 18.816 EUR.

Außerdem müssen Privatanleger bei der Versteuerung von Kryptogewinnen berücksichtigen, dass neben der Einkommensteuer auch ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent sowie eventuell Kirchensteuer in Höhe von 8 bis 9 Prozent anfallen. Berechnungsgrundlage dieser beiden Steuern ist die zu entrichtende Einkommensteuer.

Des Weiteren können Anleger, die Kryptogewinne steuerlich geltend machen wollen, die zu entrichtende Kirchensteuer als Sonderausgabe angeben.

Steuerpflichtige Einkünfte unterhalb von 9.408 EUR bei Alleinstehenden sowie 18.816 EUR bei Verheirateten unterliegen nicht der Einkommensteuer oder dem Solidaritätszuschlag und auch nicht der Kirchensteuer.

Wie wird das Mining von Kryptowährungen besteuert?

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Komplexer wird die Steuererklärung für Kryptowährungen bei Einkünften aus dem Mining. Beim Mining stellt der Nutzer dem System Rechenleistung zur Verfügung.

Aufgrund der vollen Inanspruchnahme der verfügbaren Rechenleistung geht das Mining folglich mit hohen Stromkosten einher.

Dementsprechend ist vor der Erstellung der Steuererklärung für Kryptowährungen zu prüfen, ob steuerpflichtige Einkünfte vorliegen.

Grundsätzlich können nur Gewinne entstehen, wenn die Transaktionen vom Miner erfolgreich verarbeitet und in einem Block gespeichert wurden.

Die unterschiedlichen Mining-Formen bei der Steuererklärung

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Das Mining wurde vom Bundesministerium als gewerbliche Einkunft im Sinne des § 15 EStG definiert. Daher muss eine Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt erfolgen.

Außerdem müssen natürliche Personen und Personengesellschaften bei Überschreitung des Freibetrags in Höhe von 24.500 EUR Gewerbesteuer entrichten. Schlussendlich verpflichtet eine gewerbliche Aktivität zur originären oder derivativen Buchführungspflicht.

Grundsätzlich ist das Mining aus steuerlicher Sicht sehr komplex. Fallen die Einnahmen über die Grenze von 24.500 EUR im Jahr, dann wird neben der Einkommensteuer auch die Gewerbesteuer fällig.

Allerdings müssen hierfür die im § 15 EStG definierten vier positiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sein:

  • Gewinnerzielungsabsicht

  • Nachhaltige Betätigung

  • Teilnahme am Wirtschaftsverkehr

  • Selbständigkeit

Solo-Mining

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In diesem Fall betreibt ein Miner das Mining auf eigene Faust. Der Miner hat dafür eigenes Equipment und erzielt nur dann Gewinne, wenn er das Hash-Rätsel eines Blocks löst.

Wer sich für dieses Mining entscheidet, ist nach Ansicht der deutschen Steuerbehörden daher ein Gewerbetreibender.

Entsprechend sind die Einnahmen aus dem Mining gemäß den Gewerbesteuergesetzen zu versteuern.

Das ist dann der Fall, wenn die geschürften Coins in echte Währung umgewandelt werden. Die Steuerpflicht gilt bereits ab dem ersten Euro, jedoch gibt es hier keine festgelegte Grenze.

Pool-Mining

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Die Teilnahme an einem Mining-Pool liegt laut der Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums ebenfalls im Bereich der Gewerblichkeit.

Sie wird als Mitunternehmen bezeichnet und unterliegt damit der Gewerbepflicht und den damit anhängenden Gewerbesteuerpflichten.

Die Gewerbeanmeldung ist folglich zwingend notwendig und muss innerhalb von 3 Monaten beim Finanzamt erfolgen. Erfolgt diese nicht, steht sogar eine Straftat wegen Steuerhinterziehung im Raum.

Cloud-Mining

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Das Cloud-Mining, etwa bei einem Anbieter wie IQMining, erfüllt im Regelfall nicht die Tatbestandsmerkmale eines Gewerbebetriebs.

Dementsprechend handelt es sich um Leistungen nach dem § 22 Nr. 3 EStG. Die IQMining Erfahrungen helfen dir jedoch bei der Auswahl weiter.

Insbesondere die Tatsache, dass der Miner keinen direkten Einfluss auf die Hardware hat, trägt dazu bei, dass dem Cloud-Mining ein Kapitalanlagecharakter zuzuschreiben ist.

Die Einnahmen, die im Rahmen des Cloud-Minings erzielt werden, fallen daher unter die sonstigen Einkünfte und müssen folglich versteuert werden.

Fazit: Steuern auf Mining

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Das Mining ist aus steuerlicher Betrachtung als komplex zu beschreiben und für Laien daher oft nur schwer nachzuvollziehen.

Liegen die Einnahmen unter 24.500 EUR im Jahr, so wird auf die Gewerbeeinnahmen neben der Gewerbesteuer auch der persönliche Einkommensteuersatz angewendet. Dieser liegt in Deutschland derzeit bei maximal 45 Prozent.

Wird dieser Grenzwert überschritten, so muss zusätzlich die Gewerbesteuer gezahlt werden. Diese orientiert sich am Gewerbesteuerhebesatz der jeweiligen Kommune.

Unter Umständen kann sich aus diesem Grund auch ein günstiges Büro in einer Region mit einem geringen Hebesatz lohnen.

Allerdings empfehlen wir in diesem Fall dringend die fachliche Beratung durch einen professionellen Steuerberater oder einem Experten für Krypto-Steuererklärungen.

Welche Steuern fallen für das Staking an?

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Immer mehr Blockchains setzen bei der Validierung von Transaktionen auf den Proof-of-Stake-Algorithmus.

Die steuerliche Behandlung dieser Staking-Einnahmen ist auf nationaler Ebene noch nicht vollends geklärt. Für Deutschland hat das Bundesministerium jetzt klar zwischen aktivem und passivem Staking getrennt.

Aktives Staking, auch Forging genannt, bedeutet, der Teilnehmer betreibt eine Staking-Node, häufig auch als Masternode bezeichnet.

Passives Staking bedeutet, der Teilnehmer setzt seine Kryptowährungen ein und erhält dafür Belohnungen. Das Einsetzen der eigenen Coins kann durch Halten in der eigenen Wallet oder durch Blocken in einem Staking-Pool erfolgen.

Grundsätzlich ähnelt das Staking der Zielsetzung des Minings, dessen Einnahmen den gewerblichen Einkünften nach § 15 EStG zuzuordnen sind.

Allerdings muss der Anleger hierbei kein eigenes Equipment unterhalten, sondern eine Einlage tätigen.

Beim Staking fallen Steuern nur auf Einkünfte aus sonstigen Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG an. Durch die Teilnahme des Steuerpflichtigen am Konsensprozess erbringt dieser nach Auffassung der Bundesregierung eine aktive Leistung für das jeweilige Netzwerk.

Liegen die Erträge unter der Freigrenze von 256 EUR pro Kalenderjahr, so sind keine Steuern zu entrichten.

Beim Überschreiten dieser Grenze fallen Steuern in voller Höhe an. Der anschließende Verkauf der gestakten Coins ist nicht als Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG zu definieren, sodass die Veräußerungsgewinne steuerlich unberücksichtigt bleiben.

Welchen Einfluss haben unterschiedliche Kaufkurse bei der Steuererklärung?

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Eine weitere Thematik, welche Anleger bei der Erstellung der Steuererklärung für Kryptowährungen berücksichtigen müssen, sind die unterschiedlichen Anschaffungskosten. Im Regelfall erfolgen Käufe mehrmals, sodass sich langfristig ein größeres Portfolio ergibt.

Dementsprechend müssen die Veräußerungsgewinne auch entsprechend deklariert werden. Hierfür empfiehlt sich die „First In First Out“-Methode (FIFO-Methode).

Das bedeutet, dass sich der Gewinn beim Verkauf einer Währung aus der Differenz zwischen erstmaligen Kaufkurs und aktuellem Verkaufskurs ergibt.

Beispielhaft hat ein Anleger zum 01.01.2017 für 1.000 US-Dollar 1 BTC gekauft und die Position zum 01.06.2017 um weitere 2 BTC zu einem Preis von 2.500 US-Dollar aufgestockt.

Der Verkauf von 2 BTC fand am 18.12.2017 zu einem Marktpreis von 18.800 US-Dollar statt. Dementsprechend beläuft sich der Gewinn nach der FIFO-Methode auf 34.100 US-Dollar.

Da die Haltefrist von einem Jahr nicht überschritten wurde, muss auf diesen Gewinn aus Kryptowährungen nun der persönliche Einkommensteuersatz berechnet werden.

Wichtig zu wissen ist aber, dass die beiden Verfahren, also die FIFO-Methode und das Durchschnittsverfahren, zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Je nach Ergebnis kann sich das positiv oder negativ für den Steuerzahler auswirken.

Es ist daher empfehlenswert, beide Methoden anzuwenden und die Ergebnisse miteinander zu vergleichen. Im oben genannten FIFO-Beispiel liegt das Ergebnis bei 34.100 US-Dollar.

Bei der Ermittlung nach dem Durchschnittswert läge dieser Wert jedoch nur bei 33.600 US-Dollar, was die Steuerlast des Steuerpflichtigen verringert.

Bei den Einkünften aus sonstigen Leistungen ist eine Freigrenze von 256 EUR pro Kalenderjahr zu berücksichtigen. Alles, was darüber liegt, musst du bei der Krypto-Steuererklärung voll versteuern.

Unterschiedliche Besteuerung von physischen Kryptowährungen und CFDs

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Eine weitere Unterscheidung müssen Anleger bei der Versteuerung von Finanzderivaten wie CFDs berücksichtigen. Ein solcher CFD bildet lediglich den Kurs einer Kryptowährung ab, ermöglicht jedoch kein direktes Investment.

Dementsprechend ist ein CFD, welcher bei etablierten Plattformen wie eToro oder Capital.com handelbar ist, ein reines Finanzprodukt. In Deutschland unterliegen Finanzprodukte der Abgeltungssteuer, welche 25 Prozent beträgt.

Zusätzlich ist der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent und eventuell die Kirchensteuer zu entrichten.

Dahingegen wäre bei einem physischen Investment mit einer Haltedauer von weniger als einem Jahr der persönliche Einkommensteuersatz zu entrichten.

Folglich können Bitcoin-Anleger ihre Bitcoin-Steuer auf kurzfristige Trades durch die Nutzung von CFDs optimieren, je nachdem, welcher Steuersatz günstiger ist.

Wann muss ich Steuern auf Bitcoin zahlen?

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Das Einkommensteuergesetz EStG sieht den Handel mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen als privates Veräußerungsgeschäft mit einer Freigrenze von 600 € pro Jahr.

Diese Freigrenze gilt jedoch für alle Veräußerungsgeschäfte, nicht nur für solche, mit Bitcoin oder anderen Kryptowährungen erwirtschaftete Gewinne.

Grundsätzlich fallen erst dann Steuern auf Bitcoin an, wenn der Coin kürzer als 1 Jahr gehalten wird und der Gewinn über die Freigrenze von 600 € hinausgeht. Verluste können dann nicht geltend gemacht werden.

Transaktionen mit Bitcoin unterliegen nicht der Umsatzsteuer, denn das deutsche Steuerrecht gibt hierbei an, dass der Umtausch von Bitcoin in Fiat und umgekehrt eine umsatzsteuerfreie Leistung darstellt.

Das gilt auch für das Bezahlen mit Bitcoin, denn die Verwendung virtueller Währungen unterliegt nicht der Umsatzsteuer bei der Entgeltentrichtung.

Wie erfährt das Finanzamt von Bitcoin?

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Als Hauptquelle für die Information, ob ein Steuerpflichtiger Kryptowährungen hält oder nicht, respektive Gewinn daraus erzielt, dienen die Hausbanken.

Die Banken müssen bei Verdacht Information an das zuständige Finanzamt geben. Zumindest fragt deine Hausbank bei ungewohnt hohen Einzahlungen bei dir nach, und du musst den Ursprung des Geldes belegen.

Es existieren bereits Schnittstellen, die den Finanzämtern Einblicke in die Kontobewegungen der Bankkunden ermöglichen.

Größere Geldeingänge auf Girokonten werden entweder von den Banken selbst im Rahmen ihres Risikomanagements erfasst und proaktiv an die Finanzämter gemeldet oder vom Finanzamt selbst erfasst.

Auch viele kleinere Geldeingänge über einen längeren Zeitraum nehmen die Finanzämter über die IT-Schnittstellen in der Regel leicht wahr.

Krypto-Börsen sind Finanzdienstleister und unterliegen als solche der Identifizierungspflicht.

Private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowährungen lassen sich zwar nur schwer aufdecken, dennoch hat die Handelsplattform die Pflicht auf Nachfrage Daten über den Halter von Kryptowährungen an die zuständigen Behörden herauszugeben.

Auch bei einer im Ausland ansässigen Krypto-Börse bist du nicht vor der Datenabfrage durch das Finanzamt geschützt, denn auch diese Broker müssen auf Anfragen reagieren. Allerdings erfolgt kein automatischer Datenabgleich, da es keine Schnittstelle zwischen Krypto-Börsen und Finanzämtern gibt.

Bitcoin Steuer umgehen – Die Spekulationsfrist beim Handel von Kryptowährungen

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Die meisten Anleger handeln mit Bitcoin, sodass die Steuer auf Bitcoin von hoher Relevanz ist.

Da es sich bei Bitcoin um eine klassische Kryptowährung handelt, unterliegt diese bei einer Haltedauer von weniger als einem Jahr der Spekulationsfrist.

Folglich handelt es sich bei der Bitcoin-Steuer um den persönlichen Grenzsteuersatz der Einkommensteuer.

Gleichwohl können aber Anleger ihre Steuerlast hier optimieren und auf CFDs zurückgreifen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, die physischen Bitcoins länger als ein Jahr zu halten und anschließend steuerfrei zu veräußern.

Allerdings kann dieser Ansatz aufgrund der hohen Volatilität mit einem höheren Risiko einhergehen. Oftmals versagt bei kurzfristig orientierten Anlegern die Psyche, wenn es zu höheren Buchwertverlusten kommt.

Als übereilte Reaktion kommt es dann zu Verkäufen sowie der Realisierung von Verlusten. Trotzdem sind wir der Meinung, dass ein diversifiziertes Portfolio eine vielversprechende Möglichkeit ist, um von den Optionen des Krypto-Marktes zu profitieren.

Sind Steuern für Masternodes fällig?

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Mit Masternodes lassen sich Nebeneinkünfte, sogenannte passive Einkünfte, erzielen. Betreiber von Masternodes erhalten Rewards, vorrangig bei den Kryptowährungen Dash, Monero und PIVX.

Die Erträge, die in Form der jeweiligen Kryptowährung erzielt werden, sind den sonstigen Leistungen zuzuordnen.

Für diese findet sich im deutschen Steuerrecht die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte von 256 EUR pro Kalenderjahr nach § 22 Nr. 3 EStG.

Noch nicht ganz geklärt ist die Frage, ob es sich bei den Rewards wirklich um ein privates Veräußerungsgeschäft handelt, denn das würde einen entgeltlichen Anschaffungsvorgang voraussetzen.

Was sind die Krypto-Steuern 2022 in Deutschland?

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Tätigkeit Haltedauer Steuerpflichtig Freigrenze Gründe Gewerbe anmelden
Mining egal n/a n/a
Verkauf Coins <1 Jahr bis 600 €/Jahr Sonstige Wirtschaftsgüter
Verkauf Coins >1 Jahr n/a n/a
Staking Passiv <1Jahr  256 €/Jahr sonstige Leistung
Staking Passiv >1 Jahr n/a n/a
Staking Masternode egal 256 €/Jahr sonstige Leistung
Lending <1 Jahr 256 €/Jahr sonstige Leistung
Lending >1 Jahr n/a n/a
Airdrops >1 Jahr n/a n/a

Muss ich Steuern bei Airdrops zahlen?

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Wenn Token gratis verteilt werden und erst in der Wallet der Nutzer entstehen, spricht man von Airdrops.

Die Kryptowährungen werden also nicht angeschafft, sondern der Nutzer erhält sie in der Regel ohne sein Zutun. Trotzdem kommt bei der anschließenden Veräußerung die Besteuerung des Gewinns in Betracht.

ABER: Nach Ansicht des BMF können Airdrops als sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 3 EStG angesehen werden, wenn der Inhaber eine Reihe von personenbezogenen Angaben gemacht hat, um einen solchen Airdrop zu erhalten.

Dann fallen Gewinne aus dem anschließenden Verkauf unter die sonstigen Einkünfte und unterliegen damit der Einkommensteuerpflicht, wobei aber bereits der Zufluss steuerpflichtig ist. Die Steuerpflicht wird gültig, wenn die Haltefrist von 1 Jahr unterschritten wird.

Da aber die Rewards als Belohnung nicht mit einer entgeltlichen Anschaffung des Betriebes einer Masternode einhergehen, sind hier noch offene Fragen seitens der Bundesregierung zu klären.

7 Steuertipps für Kryptowährungen – jetzt Steuern sparen

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Schlussendlich möchten wir unseren Lesern sieben einfache Tipps an die Hand geben, die die Steuerklärung von Kryptowährungen erleichtern.

Tipp 1: Gewinne und Verlust nutzen

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Nicht immer resultiert ein Investment in eine Kryptowährung in einem hohen Gewinn. Vielmehr kann es passieren, dass ein Verlust realisiert werden muss. Ein solcher Verlust lässt sich mit den Gewinnen verrechnen.

Wichtig hierbei ist jedoch, dass die verlustbringende Kryptowährung tatsächlich den Besitzer wechselt. Anschließend lassen sich die Gewinne mit den Verlusten verrechnen – die Differenz ist der zu versteuernde Gewinn und in der Krypto-Steuererklärung anzugeben.

Tipp 2: Haltefristen wahrnehmen

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Kryptos, die sich länger als ein Jahr im Portfolio befinden, sind grundsätzlich steuerfrei. Allerdings müssen Anleger hier einige Ausnahmen berücksichtigen.

Ist der steuerfreie Verkauf geplant, so sollte es sich lediglich um ein passives Investment handeln. Beachte, dass auch Verluste nach einer Mindesthaltedauer von einem Jahr nicht mehr anrechenbar sind.

Tipp 3: Nutzung der Anlage SO bei der Steuererklärung von Kryptowährungen

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Bei den Veräußerungsgewinnen von Kryptos handelt es sich um eine sonstige Einkunftsart. Dementsprechend ist hierfür die Anlage SO zu verwenden.

Viele Anleger machen den Fehler und klassifizieren ihr Investment als Kapitalanlage. Dementsprechend erfolgt die Eintragung in die Anlage KAP für Kapitalerträge.

Tipp 4: Gewerbliche Aktivitäten beachten

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Des Weiteren sollten Anleger auf die Tatbestandsmerkmale der gewerblichen Tätigkeit achten. Sind diese erfüllt, so handelt es sich um gewerbliche Einkünfte.

Der bürokratische Aufwand steigt jedoch enorm und unter Umständen ist Gewerbesteuer zu entrichten.

Insbesondere beim Mining kann es also schnell passieren, dass Anleger in den gewerblichen Tätigkeitsbereich gelangen.

Tipp 5: Bei der Steuerklärung von Kryptowährungen auf die Verfassungswidrigkeit von Steuern hinweisen

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Schlussendlich sollten Investoren auch nicht steuerbare Gewinne, welche nach dem Ablauf der Haltefristen erzielt wurden, in der Steuererklärung angeben.

Durch den Verweis auf die Verfassungswidrigkeit der Besteuerung verbleiben diese Einkünfte aus Kryptowährungen steuerfrei.

Tipp 6: Gewinne stets offenlegen

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Dieser Punkt ist uns besonders wichtig. Grundsätzlich erfährt das Finanzamt nicht, dass Du Gewinne durch den Handel von physischen Kryptowährungen erzielt hast.

Dennoch solltest Du aber auf keinen Fall diese Einnahmen unterschlagen.

Tipp 7: Steuertool für Kryptowährungen verwenden

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Ein besonders nützlicher Tipp für Anleger, die vermehrt in Kryptowährungen investieren, ist die Verwendung eines Steuertools.

Mit nützlichen Angeboten wie CoinTracking, BlockPIT oder Accointing lassen sich einfach Käufe und Verkäufe transparent verfolgen und folglich für die Finanzbehörden dokumentieren. Die Tools erzeugen auf Knopfdruck vollständige Berichte für die Finanzämter.

Die Nichtangabe von Gewinnen sowie die bewusste Unterschlagung von Steuern sind eine Straftat. Dementsprechend sollten Anleger stets eine Steuererklärung für Kryptowährungen erstellen und folglich ordnungsgemäß Steuern zahlen.

Welche Freigrenzen gibt es bei Krypto-Steuern?

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Für Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen gilt in Deutschland eine Freigrenze von 600 EUR im Kalenderjahr. Liegt der Gewinn also nur 1 EUR darüber, muss der Gewinn komplett versteuert werden.

Die Freigrenze von 600 EUR auf Veräußerungsgewinne bezieht sich jedoch nicht nur auf die Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen, sondern auf alle getätigten Veräußerungsgewinne wie aus einem klassischen Aktiengeschäft oder dem Verkauf einer Antiquität.

Für das Mining gibt es aber auch eine Freigrenze von 256 EUR. Jedoch gilt auch hier, nur 1 EUR darüber und der Mining-Gewinn muss komplett versteuert werden.

Liegen deine Gewinne aus dem Mining darüber, wird neben der Einkommensteuer aber auch noch die Gewerbesteuer fällig.

Key Facts zur Krypto-Steuer bei Bitcoin & Co.

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  • Gewinne und Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften (Kryptowährungen) unterliegen dem persönlichen Steuersatz bei der Einkommensteuer.

  • Es gilt eine Freigrenze von 600 EUR im Kalenderjahr für die Gewinne aus Kryptowährungen. Nur 1 EUR darüber und der gesamte Gewinn ist folglich steuerpflichtig.

  • Liegt aber zwischen Kauf und Verkauf eines Coins mehr als 1 Jahr, dann sind folglich alle Gewinne aus Kryptowährungen steuerfrei.

  • Einnahmen aus dem Mining sind gewerblich anzusehen und unterliegen daher vollständig zusätzlich auch dem Gewerbesteuerrecht.

  • Das aktive Staking ist dem Mining gleichgesetzt und damit ist Gewinn daraus ebenfalls steuerpflichtig.

FAQs zu Krypto-Steuern in Deutschland

Sind Kryptowährungen ein Wirtschaftsgut?

Ja, das Ministerium gibt an, dass Kryptowährungen die Eigenschaft eines Wirtschaftsguts nach § 23 Absatz 1 Nr. 2 EStG haben und damit dem deutschen Einkommensteuerrecht unterliegen.

Ist Staking steuerpflichtig?

Die Gewinne aus passivem Staking sind genau wie Gewinne beim Lending nach einem Jahr steuerfrei. Aber das gilt nicht für aktives Staking, wie oben beschrieben.

Muss ich Abgeltungsteuer auf Krypto-Gewinne zahlen?

Nein, die Gewinne aus Kryptowährungen unterliegen, anders als die Gewinne aus Aktien, nicht den Einkünften aus Kapitalvermögen, sondern werden als Wirtschaftsgut definiert. Daher wird Dein Gewinn nicht als Kapitalertrag gewertet und es fällt folglich keine Abgeltungsteuer an.

Wie viel Krypto-Gewinn ist steuerfrei?

Die Freigrenze für sogenannte Spekulationsgewinne, unter denen die Krypto-Gewinne fallen, liegen nach § 23 Absatz 3 Satz 5 EStG bei 600 EUR Gesamtgewinn pro Jahr. Aber nur einen Euro darüber und die Steuer wird fällig.

Aber Achtung: Das gilt nicht nur für Kryptowährungen, sondern für alle privaten Veräußerungsgeschäfte innerhalb eines Jahres. (Der Verkauf von Möbeln beispielsweise fällt auch darunter.)

Kann ich Krypto-Gewinne mit meinen Verlusten verrechnen?

Ja, die Gewinne aus allen Spekulationsgeschäften können im selben Jahr mit Verlusten aus anderen solchen Geschäften verrechnet werden.

Werden im jeweiligen Steuerjahr keine Gewinne gemacht, kann man die Verluste aber auf künftige Jahre vortragen oder auf das vorhergehende Jahr zurücktragen.

Was sind Werbungskosten bei Krypto-Geschäften?

Das sind unter anderem Gebühren für Krypto-Börsen oder die Speicherung der Kryptowährungen auf Hardware-Wallets wie dem Ledger Nano S.

Grundsätzlich sind Werbungskosten alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem An- oder Verkauf von Kryptowährungen stehen.

Kann ich die Kosten für CoinTracking steuerlich absetzen?

Die Kosten für das Steuer-Tool für Krypto-Gewinne lassen sich als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Sie mindern folglich den Gewinn und damit die zu versteuernde Summe aus Krypto-Geschäften.

Was passiert, wenn ich meine Krypto-Gewinne nicht versteuere?

Das Finanzamt kann aber bis zu 10 Jahre in den Steuererklärungen zurückgehen und bei einem Verdachtsfall auf Unregelmäßigkeiten prüfen.

Neben der Rückzahlung der entgangenen Steuern für das Land fallen Steuern, Zinsen und Versäumniszuschläge auf die hinterzogene Summe an.

Im schlimmsten Fall kommen jedoch Strafen hinzu und auch eine Freiheitsstrafe ist bei schwerer Steuerhinterziehung möglich.

Werden Kryptogewinne automatisch versteuert?

Nein, anders als bei klassischen Finanzprodukten wie Aktien, bei denen eine Spekulationssteuer von 25 % automatisch durch die Börsen an das Finanzamt abgeführt werden, musst du deine Kryptogewinne jedoch proaktiv angeben und folglich je nach Haltedauer versteuern.

Welche Steuern fallen auf Krypto-Gewinne an?

Je nach Tätigkeit und Handelsgeschäft handelt es sich laut dem Bundesfinanzministerium um Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus privaten Veräußerungsgeschäften, aus nicht selbständiger Tätigkeit, aus Kapitalvermögen oder um sonstige Einkünften. Angewendet werden dann die Einkommensteuer und / oder die Gewerbesteuer.

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Author: Crystal French

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